Deine Stimme für

WINDKRAFT

Bürgerentscheid am 26.03.2023

Bildmarke Windkraft Zemmer

JA! ZU Windkraft.

Warum wir für JA! stimmen

Es geht um Pachteinnahmen von ca. 540.000 € pro Jahr für die Gemeinde. Eine Mehrbelastung ohne diese Einnahmen kann anders nicht vermieden werden. Die Steuern der Bürgerinnen und Bürger müssten erheblich erhöht werden!

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.01.2023 stimmte der Gemeinderat einstimmig für die Vergabe von drei Windrädern an DunoAir vorbehaltlich eines positiven Bürgerentscheids. Die Firma DunoAir mit Sitz in Trier konnte sich in einem Interessenverfahren mit dem wirtschaftlichsten Angebot durchsetzen. Dabei wurde die Gemeinde von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz unterstützt. 

 

Drei Windräder könnten nach den Plänen von DunoAir auf den geeigneten Flächen entstehen und jährliche Pachteinnahmen von ca. 540.000 € einbringen. Die Pacht wird für eine Dauer von 25 Jahren vertraglich gesichert.

Die Ortsgemeinde Zemmer hat in den letzten Jahren stets Defizite ausgewiesen. Der Schuldenstand beläuft sich derzeit auf 1.417.755 €. Ihre Steuereinnahmen aus Grundsteuern und Gewerbesteuern liegen bei 397 € pro Einwohner (Stand 2021). Andere Ortsgemeinden gleicher Größe weisen hier einen Betrag in Höhe von 865 €, also mehr als das Doppelte, aus. Dies führt zu einem stetigen Anwachsen der Verschuldung.

Das Ministerium des Innern und für Sport hat im Januar 2022 die Aufsichtsbehörden angewiesen, auf die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu achten. Dies bedeutet, dass die Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen haben. Wenn dies unter Anstrengung aller Möglichkeiten nicht gelingt, so ist zumindest für einen Ausgleich neuer Schulden zu sorgen.

Für die Gemeinde Zemmer bedeutet dies: die Steuereinnahmen sind zu erhöhen. Steuereinnahmen bedeutet im Kern den Grundstückseigentümern von bebauten oder bebaubaren Grundstücken über die Grundsteuer B zu belasten. Schon jetzt liegt die durchschnittliche Belastung, nach der noch durchzuführenden Erhöhung bei rund 360 €. Aufgrund der gestiegenen Ausgaben in der Vergangenheit ist diese von 230 € (2015) jetzt auf diesen Betrag gestiegen. Tendenz weiter steigend.

Die Ortsgemeinde Zemmer hat in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Investitionen zu tätigen. Sei es der Kindergarten, die Unterhaltung von Straßen, Wege und Plätzen. Nicht enthalten ist der Ausbau von Wirtschaftswegen, hierfür wird die Gemeinde eine Satzung zur Erhebung von Beiträgen erlassen müssen. Um all dies zu finanzieren, müssten die Grundsteuern auf 1.173 € pro Jahr für den durchschnittlichen Steuerzahler erhöht werden.

Eine Mehrbelastung von rd. 813 € im Jahr und dieses bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten und Inflation. Ist es da nicht legitim als verantwortliche Gemeinde für ihre Bürger das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen?
Die Erzeugung von Energie erfordert immer einen Eingriff in die Natur. Es ist daher wichtig, sorgfältig abzuwägen, welche Auswirkungen verschiedene Energieerzeugungsarten haben.

Ein Beispiel hierfür ist der Hambacher Forst, wo 3.500 Hektar Waldfläche für Kohlekraftwerke unwiederbringlich verloren gehen werden. Dabei entstehen Löcher bis zu einer Tiefe von 350 Metern.

Durchschnittlich werden für die Errichtung eines Windrades 0,5 Hektar benötigt. Wenn eine Windkraftanlage entfernt wird, kann der Boden wieder aufgeforstet werden – eine positive Relation, die verdeutlicht, dass die Umweltauswirkungen der Windkraftanlagen begrenzt sind.

In der Gemeinde Zemmer beträgt die Waldfläche 430,2 Hektar, wovon nur etwa 1,5 Hektar für die geplanten Windräder genutzt würden. Bei drei Windrädern entspricht dies lediglich 0,35 % des Gemeindewaldes. Um dies auszugleichen, wird mindestens eine 1,5-fache Fläche aufgeforstet. Das wird von DunoAir vertraglich zugesichert.

Der Standort für die Windkraftanlagen wurde nach einem langen Prüf- und Abwägungsprozess im behördlichen Flächennutzungsplan als Vorrangflächen identifiziert. Sie liegen in unmittelbarer Nähe zu den sich in der Genehmigung befindlichen Windrädern der Nachbargemeinden.

Zusätzlich werden im späteren Genehmigungsverfahren alle natur- und artenschutzrechtlichen sowie ökologischen Belange intensiv geprüft, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
Die VG Wittlich-Land und die VG Speicher planen einen Windpark mit 19 Windrädern auf 416 Hektar Fläche zwischen Orenhofen, Heidweiler und Niersbach-Greverath.

Sowohl die Ortsgemeinde Heidweiler sowie die Ortsgemeinde Ohrenhofen haben das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes z. B. „Sondergebiet Windpark Heidweiler“ eingeleitet.

Wissenswertes.

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Arbeitskreis des Gemeinderats befasst sich seit einem Jahr intensiv mit der Windkraft.

Bürgermeister Edgar Schmitt zeigt sich überzeugt, dass das Thema alternative Energien seit dem Bürgerentscheid vor fünf Jahren in der Bevölkerung an Akzeptanz gewonnen hat. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine habe die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern drastisch vor Augen geführt. Spürbare Veränderungen des Klimas durch die hohen CO2-Emissionen zeigten sich auch in der Fidei. Schmitt erinnert an die Flutkatastrophe 2021 an Ahr, Sauer und Kyll, bei der auch die Gemeinde Zemmer nicht von schlimmem Hochwasser verschont geblieben ist. Zugleich stellt er das breite Engagement der Nachbargemeinden heraus, die bereits jetzt auf Windkraft setzen und ihre Haushalte damit finanziell sichern wollen.

 

„Das Gute mit dem Nützlichen verbinden – aktiver Klimaschutz auf der einen Seite und finanzielle Absicherung der Gemeinde auf der anderen Seite“, das spricht aus Sicht des Ortsbürgermeisters für die Windenergie. Dabei ist das Thema eines erneuten Bürgerentscheids schon länger auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Bereits vor gut einem Jahr setzte der Rat einstimmig einen Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen ein, um das Thema „Windkraft“ von allen Seiten gemeinsam zu beleuchten. Dabei wurden die Ratsmitglieder durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz unterstützt.

 

Das Gremium plant jedoch, seine Entscheidung auf eine breite Basis zu stellen und alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen. „Wir möchten unsere Bürger von der Notwendigkeit der Nutzung alternativer Energien in unserer Gemeinde überzeugen. Darum wollen wir mit ihnen in einen offenen Dialog treten. Es sind Foren, Diskussions- und Informationsveranstaltungen geplant, die sich auch mit den kritischen Themen wie der Immobilienpreisentwicklung, dem Flächenverbrauch und dem Eingriff in die Natur befassen werden.“

Bildmarke Windkraft Zemmer

Finanzmittel aus Pachteinnahmen sollen in Haushalt und Infrastruktur fließen.

Edgar Schmitt macht keinen Hehl daraus, dass die Windenergie für ihn persönlich ein Herzensanliegen ist. Die mit den Pachteinnahmen für die Anlagen verbundenen Finanzmittel, die der Gemeindekasse zugutekämen, könnten für die dringend benötigte Erhaltung der Infrastruktur in den Dörfern zum Einsatz kommen. Der Sozialdemokrat erinnert daran, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2023 verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen. Ohne Windenergie ginge dies einzig über Steuererhöhungen, die der Gemeinderat jedoch geschlossen vermeiden möchte.

 

Die Einnahmen aus der Windkraft verbleiben bei der Ortsgemeinde. Hiervon müssen keine Umlagen an den Kreis bzw. an die Verbandsgemeinde abgegeben werden. Aus Sicht des Ortsbürgermeisters könnten die Einnahmen für einen neuen Kindergarten eingesetzt werden, der in der Gemeinde dringend gebraucht wird. Die Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils am Kindergarten könnte durch die Einnahmen aus der Windenergie erheblich erleichtert werden. Schmitt gibt zu bedenken, dass in der direkten Nachbarschaft ein Windpark mit 19 Anlagen geplant sei, der von Zemmer aus gut sichtbar sein wird, dessen Einnahmen jedoch nicht in die Gemeindekasse des Ortes fließen. Schmitt: „Daher sollten wir jetzt auch unsere Potenziale nutzen und nicht auf die Einnahmen von Windenergieanlagen verzichten.“

 

Dem Ortsbürgermeister ist es wichtig, dass sich am 26. März alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Zemmer beteiligen. Er appelliert: „Mit Ihrer Stimme pro Windkraft können Sie nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Zukunft der Gemeinde etwas Gutes tun und Belastungen für kommende Generationen, Ihre Kinder und Enkelkinder mindern.“ Der Ortsgemeinderat Zemmer hat in der Gemeinderatssitzung am 19. Januar vorbehaltlich des positiven Ausgangs des Bürgerentscheids im März 2023 aufgrund des Ergebnisses des Interessenbekundungsverfahrens beschlossen, dass die Firma DunoAir den Zuschlag für die Errichtung von Windenergieanlagen erhält. Die geschätzte Mindestpacht beträgt ca. 180.000 € je Anlage pro Jahr. (Gesamt: ca. 540.000 € pro Jahr)

4 Gründe warum Sie mit JA stimmen sollten

GRUND 1 – INFRASTRUKTUR ERHALTEN

Ob Straßenbau, soziale Einrichtungen oder andere Zukunfts- und Gemeindeprojekte. Mit den eigenen Windenergieanlagen gelingt es uns, die Infrastruktur in unserer Gemeinde zu erhalten und weiterhin auch vom Land Rheinland-Pfalz gefördert zu werden.

GRUND 2 – WIRTSCHAFTSKRAFT NUTZEN

Mit Windkraft in Zemmer erhalten wir die Möglichkeit der Beteiligung an der Windkraftanlage. Beteiligungsmöglichkeiten heißen aktive Wirtschaftskraft und ein positiver Wirtschaftsfaktor für uns als Gemeinde. Windkraft als Wirtschaftsfaktor erkennen und nutzen.

GRUND 3 – ZUKUNFTSFÄHIGKEIT SCHAFFEN

Unsere Nachbargemeinden sind bereits vorangegangen. Wir schauen von unserer Gemeinde bereits auf Windenergieanlagen. Die anderen machen es vor. Wir sollten zukunftsfähig bleiben und Anschluss gewinnen. Mit Windkraft in die Zukunft gehen. Mit der eigenen Windkraftanlage Zukunftsfähigkeit schaffen.

GRUND 4 – UMWELT & NACHHALTIGKEIT FÖRDERN

Nach der Energiekrise der letzten Monate und der Ungewissheiten der kommenden Zeit wissen wir alle – ohne regenerative Energien geht es nicht. Wir brauchen die erneuerbaren Energien. Wir brauchen auch Windkraft. Mit der eigenen Windkraftanlage in Zemmer nehmen wir die Energiewende selbst in die Hand. Für uns und für die Umwelt.

Deine Stimme für

WINDKRAFT

Bürgerentscheid am 26.03.2023

Fragen.

Wir haben die Antwort!

Wie viele Windräder sollen gebaut werden?

Es sollen drei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ: Enercon E-175 EP5 gebaut werden.


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Mit welchen Einnahmen kann die Gemeinde Zemmer rechnen?

Die geschätzte Mindestpacht beträgt ca. 180.000 € je Anlage pro Jahr.

Wie kam es zu Windenergieplanungen in diesem Gebiet?

Bereits vor gut einem Jahr setzte der Rat einstimmig einen Arbeitskreis aus Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen ein, um das Thema „Windkraft“ von allen Seiten gemeinsam zu beleuchten.


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Wer ist Dunoair?

Dunoair ist ein erfolgreiches Full-Service-Unternehmen für Windenergie. Die Planungsabteilung der DunoAir hat ihren Sitz in Trier.


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Sind weitere Windkraftanlagen geplant?

Die VG Wittlich-Land und die VG Speicher planen einen Windpark mit 19 Windrädern zwischen Orenhofen, Heidweiler und Niersbach-Greverath.

 

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Werden gefährdete Vogelarten ausreichend geschützt?

Bevor überhaupt ein Antrag auf Genehmigung des Baus der Windenergieanlagen erfolgen kann, müssen das Gebiet und die geplanten Standorte auf ihre konkrete Eignung hin untersucht werden. Welche Vogel- und Fledermausarten leben dort und sind konfliktbelastete Arten unter ihnen.

 

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Wie sichtbar wären die Windenergieanlagen?

Die Sichtbarkeit können Sie anhand von Visualisierungen betrachten.


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Wie können sich Bürger*innen beteiligen?

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden ist ein zentraler Teil der regionalen Wertschöpfung. Diejenigen, die die Lasten eines solchen Projektes zu tragen haben, müssen auch die Möglichkeit bekommen, davon zu profitieren.


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Wie viele Haushalte können drei Windräder vesorgen?

Jede WEA versorgt etwa 5.000 Haushalte im Jahr mit Strom. Drei Windräder versorgen also 15.000 Haushalte im Jahr mit Strom

 

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Beeinträchtigt der Schattenschlag die Anwohnenden?

Für den Schattenwurf der Rotorenblätter gibt es definierte Immissionsschutzregelungen. Demnach muss eine Windkraftanlage vorübergehend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fällt.

 

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Gehen von den Anlagen Belästigungen für die Anwohner*innen durch Schall aus?

Die Auswirkungen auf den Menschen werden über Schallsanalysen untersucht. Windenergieanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung.

 

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Aktuelles.

Immer auf dem Laufenden bleiben.

Mythen.

Wir klären auf.

Die Windenergie ist inzwischen die wichtigste Energiequelle in Deutschland. Im Jahr 2020 lag der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bei 27 Prozent (vor Braunkohle mit 16,8 Prozent und Kernenergie mit 12,5 Prozent).1 Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, liegt demnach erstmals bei mehr als 50 Prozent. Auch mit 100 Prozent Erneuerbaren ist die Versorgungssicherheit künftig gewährleistet.2 Dies wird ermöglicht durch eine intelligente Infrastruktur (Smart Grids), die Flexibilisierung von Verbrauch, die zunehmende Nutzung von Strom in allen Sektoren und die Intensivierung des europäischen Stromaustauschs. Auch der zunehmende Markthochlauf von Speichertechnologien, wie z.B. Wasserstoff, schafft Flexibilität im System. Grundvoraussetzung für eine sichere und saubere Energieversorgung ist jedoch ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren-Kapazitäten, insbesondere der Windenergie an Land.

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1 Fraunhofer ISE (2020): Nettostromerzeugung in Deutschland 2020, https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/news/2020/nettostromerzeugung-in-deutschland-2021-erneuerbare-energien-erstmals-ueber-50-prozent.html.
2 Fraunhofer ISE (2012): 100% Erneuerbare Energien für Strom und Wärme in Deutschland. https://www.ise.fraunhofer.de/con-tent/dam/ise/de/documents/publications/studies/studie-100-erneuerbare-energien-fuer-strom-und-waerme-in-deutschland.pdf.
Die Strompreise in Deutschland sind auf einem hohen Niveau, da Steuern, Abgaben und Umlagen diese künstlich treiben. Die Schere zwischen niedrigen Stromerzeugungskosten und hohen Verbraucherpreisen ist vor allem darin begründet. Kurzfristig senkt die Politik durch Haushaltsmittel die Stromkosten. Langfristig braucht es ein neues Marktdesign und eine Reform des gesamten Steuer- und Abgabensystems.

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Würden die Windenergieanlagen immer stillstehen, könnten sie nicht rund ein Viertel der deutschen Stromerzeugung ausmachen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Anlagen tatsächlich vorübergehend abgeschaltet werden. Ein Grund kann sein, dass z.B. bei starkem Wind zu viel Strom ins Netz eingespeist wird oder ein Überangebot an fossilem Strom die Netze blockiert. Dieses Problem kann durch die Nutzung des Stroms in anderen Sektoren, eine flexible Lastverschiebung und die konsequente Abschaltung von konventionellen Kraftwerken gelöst werden. Auch Wartungsarbeiten und Reparaturen sind ein Grund für zeitweise Abschaltungen. Ein weiterer Anlass für den Stillstand kann der Schutz von Vögeln und Fledermäusen zu Brut- und Ausflugzeiten sein. Zum Schutz von Anwohnern werden Anlagen ebenfalls abgeschaltet, wenn sie bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude werfen.

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Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80-90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen.3 Auch für die aus CFK und GFK Verbundmaterialen bestehenden Rotorblätter gibt es ausreichende Entsorgungskapazitäten.

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3 BWE (2019): Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/the-men/02-technik-und-netze/09-rueckbau/BWE-Hintergrundpapier_Recycling_von_Windenergieanlagen_-_20191115.pdf.
Seit 2009 haben sich Windkraftgegner auf eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) berufen, die Windrädern hohe Infraschallwerte attestierte. Nach jahrelangen Protesten von ExpertInnen, wie Dr. Stefan Holzheu von der Universität Bayreuth, hat die BGR Ende April 2021 einen erheblichen Rechenfehler eingeräumt.4 Die fehlerhafte Umrechnung des Drucksignals in Schalldruckpegel führte zu einer Überschätzung von 36 Dezibel. Der Infraschall bei Windenergieanlagen wurden dadurch 4000-mal höher eingeschätzt als er tatsächlich war.5 Ein grober wissenschaftlicher Fehler, der zu Unsicherheit in der Bevölkerung führte. Nachdem die BGR ihren Fehler zugegeben hat, lautet der wissenschaftliche Konsens: Windenergieanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Infraschallbelastung.

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4 Windindustrie in Deutschland (2021): Rechenfehler der BGR: Infraschall von WEA viel schwächer als behauptet, https://www.windindustrie-in-deutsch-land.de/interviews/rechenfehler-der-bgr-infraschall-von-wea-viel-schwaecher-als-behauptet.
5 BGR (2021): Erklärung zum Infraschall von Windenergieanlagen, https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilun-gen/BGR/bgr-2021-04-27_erklaerung-zum-infraschall-von-windenergieanlagen.html.
Windenergieanlagen müssen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern nachts durch Lichtsignale gekennzeichnet werden. Die blinkenden Lichter werden von Anwohnern häufig als störend empfunden. Die Branche hat jahrelang für die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung gekämpft. Jetzt hat der Bund dafür die Vorsaussetzungen geschaffen und Systeme zugelassen. Deutschlandweit werden die Anlagen nun mit dieser Technologie ausgestattet. Nur wenn Flugobjekte erkannt werden, geht die Beleuchtung an. Gut 90 Prozent weniger Lichtaktivität sind das Ergebnis. Auch für den Schattenwurf der Rotorenblätter gibt es definierte Immissionsschutzregelungen. Demnach muss eine Windkraftanlage vorübergehend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fällt.

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Mit der fortschreitenden Energiewende rückt die Energieerzeugung wieder stärker in die Sichtbarkeit der Bürgerinnen und Bürger. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Doch es ist für die vollständige Energieversorgung aus Erneuerbaren keineswegs die häufig kritisierte „Verspargelung der Landschaft“ notwendig. Schon zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands reichen aus, damit die Windenergie ihren erforderlichen Beitrag leisten kann. Noch dazu ist davon auszugehen, dass aufgrund des technologischen Fortschritts für die Klimaziele der Bundesregierung nur unwesentlich mehr Windenergieanlagen benötigt werden, als heute bereits errichtet sind. Alte Anlagen können dabei durch moderne, effizientere Anlagen ersetzt werden – Stichwort: Repowering.6 www.wind-energie.de 6 BWE : Weiterbetrieb und Ersatz von Windenergieanlagen nach Förderende, https://www.wind-energie.de/themen/politische-arbeit/weiterbetrieb-und-repowering/.
Studien belegen ein Ausweichverhalten von Vögeln. Richtig ist, wenn Vögel Windenergieanlagen zu spät als Hindernis wahrnehmen, können sie daran zu Schaden kommen. Naturschützer des NABU gehen von einer Vogelschlagzahl für ganz Deutschland „irgendwo zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ aus7. Zum Vergleich: Über 18 Millionen Vögel verunglücken jedes Jahr in Deutschland durch Kollisionen mit Glas.8 Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten geht sogar von bis zu 115 Millionen Vögeln pro Jahr aus, wobei Gebäudeformen wie Bushaltestellen noch nicht einmal berücksichtigt wurden.9 Damit sind Glasflächen eines der größten Vogelschlagprobleme unserer Zeit. Trotzdem kümmert sich die Branche. Zum Schutz der Tiere halten Planer von Windparks hohe artenschutzrechtliche Vorgaben ein. Zusätzlich schaffen Ausgleichsmaßnahmen neue Biotope und Lebensräume für bedrohte Arten.


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7 Vogeltod: Nicht nur Windräder (2017): http://www.klimaretter.info/meinungen/standpunkte/23367-vogeltod-nicht-nur-windraeder.
8 BUND (2019): Vogelschlag – Was tun dagegen? https://www.bund.net/bund-tipps/detail-tipps/tip/vogelschlag-was-tun-dagegen/.
9 Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (2017): Der mögliche Umfang von Vogelschlag an Glasflächen in Deutschland – eine Hochrechnung. Be-richte zum Vogelschutz Bnd 53/54.
10 BWE (2019): Es liegt in unserer Natur. Klima- und Naturschutz mit Windenergie, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikatio-nen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/03-naturschutz/FINAL_-_BWE-Broschuere_-_Windenergie_und_Naturschutz_-_20190823_aktualisiert_On-line_01.pdf.
Was umgangssprachlich als „Wind im Wald“ betitelt wird, ist mit „Windenergie auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen“ deutlich besser umschrieben, denn Waldgebiete mit besonders wertvollen Laub- und Mischwäldern oder Schutzgebiete mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit für Mensch und Tier sind von der Windenergienutzung stets ausgeschlossen. In den forstwirtschaftlichen Nutzflächen kann die Windenergie ein wichtiger Partner sein, um den klimagerechten Umbau zu stabilen Mischwäldern voran zu bringen. Für die Windenergieanlagen sind oft nur kleinflächige Rodungen nötig. Durch Dürre und Schädlinge verursachte Kahlflächen können dafür unmittelbar genutzt werden.



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Diverse Untersuchungen und verschiedene, kreative Ferienorte beweisen, dass Tourismus und Windenergie nicht nur Hand in Hand gehen, sondern Windenergie sogar positive Effekte auf Besucherzahlen und Übernachtungen haben kann. Eine Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT)11 hat ergeben, dass nur rund ein bis zwei Prozent der Schleswig-Holstein-Urlauber das Bundesland aufgrund der Windkraft nicht wieder besuchen würden. Ca. 98 Prozent der Befragten äußerten keinerlei landschaftsbezogene Gründe für ein Fernbleiben von der Destination in Schleswig-Holstein. In einem Zeitvergleich über 15 Jahre sind die Störgefühle durch Windenergieanlagen in der Tendenz sogar noch leicht gesunken.

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11 Einflussanalyse Erneuerbare Energien und Tourismus in Schleswig-Holstein (2014): https://www.tvsh.de/fileadmin/content/Interessenvertretung/NIT-ee-und-tourismus-sh-kurzfassung.pdf.
Porträt Ortsbürgermeister Herr Schmitt Gemeinde Zemmer

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